Landesverband
der
Lebensmittelkontrolleure
Saar e.V.
durch Beschluss der Mitgliederversammlung
vom 13. Januar 1998
und 19. Oktober 2001
Artikel 1
Sitz und Gerichtsstand des Verbandes ist die Landeshauptstadt Saarbrücken.
| Die Postanschrift lautet: | Harry Sauer |
| | Forststraße 26 |
| | 66793 Saarwellingen |
| | Tel./Fax: | 06838/981812 |
| | | 06838/83837 (p) |
| | Tel: | 0681/9978-4503 (d) |
Im Schriftverkehr ist die Postanschrift anzugeben; Schriftführer und Kassenverwalter
können in ihren Sachbereichen im Schriftverkehr mit den Mitgliedern ihre Postanschrift
angeben.
Artikel 2
Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus
und hat im
Bericht des Vorsitzenden der Mitgliederversammlung
jährlich Rechenschaft abzulegen, worüber
Entlastung herbeizuführen ist.
Er hat ferner einen
Ausblick auf das bevorstehende Geschäftsjahr zu geben.
Der Vorstand ist für die Vermögensverwaltung verantwortlich.
Artikel 3
- Die Mitgliedschaft im Verband wird erworben durch schriftlichen
Antrag an den Vorsitzenden. Über die Aufnahme entscheidet dann der
Vorstand in folgender Sitzung.
Dem Neumitglied ist die Satzung und die Geschäftsordnung zuzustellen.
Mit der Eintrittsbestätigung durch den Verband gelten Satzung und die
Geschäftsordnung in allen Teilen als vom Mitglied anerkannt.
- Der Austritt aus dem Verband hat bis spätestens 30.09. des laufenden
Geschäftsjahres zum 31.12. des Jahres schriftlich an den Vorsitzenden zu erfolgen.
Bis zu diesem Zeitpunkt sind auch alle Mitgliedspflichten zu erfüllen;
für dem Verband zugefügten Schaden bleibt darüber hinaus Haftung bis
zur Abwicklung der Angelegenheit bestehen.
- Ausschluss aus dem Verband kann durch den Vorstand
ausgesprochen werden bei
- Verstoß gegen die Satzung
- grober Schädigung der Interessen und des Ansehens des Verbandes
- Beitragsrückstand länger als 3 Monate nach Mahnung
Dem Ausgeschlossenen ist der Beschluss des Vorstandes sofort - nach Angabe der Gründe -
schriftlich mitzuteilen. Er kann innerhalb
2 Wochen schriftlich - unter Angaben von Gründen - Einspruch einlegen.
In jedem Fall wird der Ausschluss der Mitgliederversammlung mitgeteilt, die diesen mit
2/3
Mehrheit bestätigen muss; andernfalls ist er unwirksam.
Artikel 4
- Zu den Mitgliederversammlungen ist gemäß § 4 der Satzung
einzuladen; ebenso zu den Sitzungen der Verbandsorgane.
Der Vorsitzende kann Nichtmitglieder beratend teilnehmen lassen.
Die von dem Vorstand aufgestellte Tagesordnung muss mindestens
umfassen:
- Feststellung der Stimmberechtigten
- Bericht des Vorsitzenden - Aussprache
- Bericht des Kassenverwalters - Aussprache
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstandes
- ggf. Neuwahlen
- Verschiedenes
Sind Änderungen der Satzung vorgesehen, so ist dies als eigener
Tagesordnungspunkt aufzunehmen, wobei die betroffenen Passagen in
geeigneter Weise mitzuteilen sind.
- Bei allen Wahlen und Abstimmungen wird durch einfache Mehrheit
entschieden, soweit die Satzung und die Geschäftsordnung nichts anderes bestimmen.
Wahlen sind grundsätzlich schriftlich, einzeln und geheim durchzuführen;
Abstimmungen sind in der Regel offen.
Für die Durchführung der Wahl wird vom Vorstand ein Wahlausschuss
bestellt, dem die Feststellung der Stimmberechtigten unmittelbar vor
Beginn der Wahlhandlungen, der Vollständigkeit der abgegebenen
Stimmen und der einzelnen Wahlergebnisse obliegt.
Gewählt ist, wer die meisten abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt hat.
Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl.
- Anträge zur Tagesordnung sind schriftlich an den Vorsitzenden zu richten
und müssen am 5. Tage vor der Versammlung vorliegen. Spätere Anträge
bedürfen der 2/3 Mehrheit zur Aufnahme auf die Tagesordnung zu Beginn der Versammlung.
Zu den Tagesordnungspunkten der Einladung kann in der Versammlung jedes Mitglied Stellungnahme
abgeben und Anträge stellen.
Die Versammlung leitet der Vorsitzende. Er erteilt das Wort nach Eingang der Wortmeldungen,
teilt die Vorlagen zu den Tagesordnungspunkten mit und stellt die Wahl- und
Abstimmungsergebnisse verbindlich fest.
- Die Kassenprüfer werden alljährlich in offener Abstimmung bestimmt.
Sie haben die Aufgabe, die buchungsmäßige Abwicklung der Kassengeschäfte des
Vorstandes für die Mitgliederversammlung zu prüfen.
Dem Ergebnis der Prüfung folgend, haben sie der Versammlung zu berichten und Ent- bzw.
Nichtentlastung des Vorstandes und des Kassenverwalters vorzuschlagen.
Sie haften nicht für die Richtigkeit der Kassenführung.
Der Kassenverwalter hat den Mitgliedern in der Versammlung einen Bericht schriftlich vorzulegen,
aus dem sich der Kassen- und Geschäftsablauf ergeben.
Artikel 5
-
Der Verbandsbeitrag nach § 6 Abs. 2 der Satzung beträgt für jedes Mitglied jährlich
| | 50,00 DM (bis Ende 2001), |
| 30,-Euro (ab 2002), |
| 35,-Euro (ab 2004), |
für Pensionäre und Rentner die Hälfte des Beitragssatzes.
Dies gilt ab dem 19.10.2001.
Die ordnungsgemäße Einzahlung ist vom Kassenverwalter zu überwachen,
der bei Säumnis die Mahnung (Artikel 3 Abs. 3c) vornimmt.
Über erfolgte Mahnungen ist der Vorsitzende in Kenntnis zu setzen.
- Die Vorstandsmitglieder erhalten für die Teilnahme an Sitzungen
- ausgenommen Mitgliederversammlungen - eine Aufwandsentschädigung von maximal
20 DM (10 €), auf die im Einzelfall verzichtet werden kann.
Die Entschädigung wird auch an Mitglieder gewährt, die beauftragt sind,
die Interessen des Verbandes wahrzunehmen.
Für Referenten zu Fachvorträgen kann der Vorstand ein Honorar bewilligen.
Artikel 6
Der Landesverband der Lebensmittelkontrolleure Saar e.V. ist
Mitglied im Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure.
Den Mitgliedern ist über jede Mitgliederversammlung ein Kurzprotokoll zuzusenden.
Ehrenmitgliedern wird eine Urkunde überreicht, die von dem Vorsitzenden oder einem
Vertreter unterschrieben ist. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
Bewerber zu den einzelnen Wahlen und Abstimmungen können in Abwesenheit gewählt
werden, wenn dem Vorstand vor Eintritt in die Wahl eine
schriftliche Erklärung des
Betreffenden vorliegt, dass er - im Falle der Berufung durch die Mitglieder - die sich
ergebende Tätigkeit ausüben wird.
Beurkundet durch Unterschrift von:
| Harry Sauer | | |
(1. Vorsitzender) | | |
| Norbert Gehl | Doris Schnubel | Alfred Giesen |
| (Vertreter) | (Vertreter) | (Vertreter) |
| |
| Jürgen Altmeyer | Stefanie Allhof | |
| (Kassierer) | (Schriftführer) | |
Landesverband der Lebensmittelkontrolleure Saar e.V.